| Moeck Musikinstrumente + Verlag e.K. Lückenweg 4, D-29227 Celle Postfach 3131, D-29231 Celle Telefon: 0 51 41 / 88 53-0, Telefax: 0 51 41 / 88 53-42 E-mail: | ![]() | |
| Moeck Musikinstrumente + Verlag e.K. HRA 100028 AG Lüneburg USt-IdNr.: DE225061769 BAG: 14334 Inhaberin: Sabine Haase-Moeck | Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag 7.35-16.15 Uhr Mittagspause 12.55-13.25 Uhr Freitag 7.40-12.55 Uhr | |
Bankverbindungen Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere im Folgenden genannten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen davon sind nur wirksam, wenn sie der Verkäufer schriftlich bestätigt. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Alle Preise sind freibleibend, es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto, innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto. Rechnungen für Noten und Bücher sind innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Rechnungen für Reparaturen und Ersatzteile sind sofort netto Kasse und ohne Skontoabzug zahlbar. Skontoabzug wird nur gewährt, wenn keine anderen das Zahlungsziel überschreitenden Forderungen vorliegen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Gegenstände der Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer Eigentum des Verkäufers (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Datum ab 1 % Zinsen pro Monat zu erheben. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw. abzugeben. Die 2-jährige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum ab Werk, sofern nicht in einem der Ware beigefügten Garantieschein oder Zertifikat anders vermerkt. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der gelieferten Ware. Mängel entbinden den Käufer nicht von seiner fristgerechten Zahlungspflicht. Bei fristgemäßer berechtigter Mängelanzeige liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Normale Abnutzung und Pflegeversäumnisse sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Celle. |
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QNG im Celler Schloss