Musikinstrumente + Verlag GmbH

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CITES / Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

 

aufgrund der Aufnahme der Holzarten Palisander (dalbergia stevensonii), Rosenholz (dalbergia decipularis) und Grenadill (dalbergia melanoxylon) in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zum 2. Januar 2017 erreichen uns bezüglich der daraus resultierenden Dokumentations- und Nachweispflichten zurzeit zahlreiche Anfragen.  Diese Pflichten betreffen den Handel innerhalb der EU sowie den die EU-Grenzen überschreitenden Warenverkehr und sind somit für mitgeführte oder per Post versendete Instrumente von Bedeutung.

Grundsätzlich sind die in Deutschland geltenden Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, außerdem weichen die Pflichten für Privatpersonen von den Regelungen für kommerzielle Händler ab. Darüber hinaus ist die CITES-Regelung bislang nicht vollständig in EU-Recht umgesetzt, sodass wir individuelle Fragen nicht verlässlich beantworten können.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, sich für aktuelle Informationen an das Bundesamt für Naturschutz in Bonn (www.bfn.de) zu wenden. Dort können Sie erfragen, welche Landesbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist und Ihnen für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung steht.

Allgemeiner Hinweis: unsere Lieferanten bescheinigen uns von jeher die einwandfreie Herkunft der bezogenen Hölzer. Die oben genannten Arten werden somit auch weiterhin in unserem Sortiment verfügbar sein. Weitere Informationen zu den Hölzern erhalten Sie hier.