Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
aufgrund der Aufnahme der Holzarten Palisander (dalbergia stevensonii), Rosenholz (dalbergia decipularis) und Grenadill (dalbergia melanoxylon) in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zum 2. Januar 2017 erreichen uns bezüglich der daraus resultierenden Dokumentations- und Nachweispflichten zurzeit zahlreiche Anfragen. Diese Pflichten betreffen den Handel innerhalb der EU sowie den die EU-Grenzen überschreitenden Warenverkehr und sind somit für mitgeführte oder per Post versendete Instrumente von Bedeutung.