Musikinstrumente + Verlag GmbH

MOECK • Lückenweg 4  D-29227 Celle

Tel +49-5141-8853-0  info(at)moeck.com

TIBIA:

Portal für Holzbläser

Ferdinand Ries: Fantasie Nr. 10, op. 133,1 und Nr. 11, op. 133,2 Rezensionen

 

Ferdinand Ries: Fantasie Nr. 10, op. 133,1 über Themen aus Gioachino Rossinis Oper Armida, für Pianoforte und Flöte (Hg. Guido Johannes Joerg), Bergheim 2019, Edition Dohr, Partitur und Stimme, E.D. 12604, € 29,80

Ferdinand Ries: Fantasie Nr. 11, op. 133,2 über Themen aus Gioachino Rossinis Oper Mosè in Egitto, für Pianoforte und Flöte (Hg. Guido Johannes Joerg), Bergheim 2019, Edition Dohr, Partitur und Stimme, E.D. 12607, € 27,80

 

 

Rossinis von Dezember 1823 bis August 1824 dauernder Aufenthalt in London, ein großes gesellschaftliche Ereignis im Musikleben der Stadt, weckte wohl auch das Interesse von Opernliebhabern und Amateurmusikern an Fantasien über Rossinis Opern. Anlass genug für Ferdinand Ries, der seit 1813 in London als Pianist, Komponist und Leiter der Philharmonic Society lebte, diesem Wunsch des Publikums nach musikalischer Unterhaltung zu folgen. Dem Besuch Rossinis sind Fantasien über drei seiner Opern zu verdanken, die hier neu herausgegebenen Fantasien für Klavier und Flöte op. 133, Nr. 10 und Nr. 11, außerdem die Klavierfantasie Nr. 12 op. 134. Für die Fantasien op. 133 wählte Ries Themen aus Armida (Nr. 10) und Mosè in Egitto (Nr. 11), leider standen diese beiden Opern dann doch nicht auf dem Spielplan des King's Theatre. Deshalb folgte wohl noch die Klavierfantasie über Rossinis Semiramide, deren Londoner Aufführung der Komponist selbst leitete.

 

Die von Guido Maria Joerg umfassend und sorgfältig gestaltete Edition enthält ein biographisches Nachwort, das den Komponisten angemessen würdigt sowie ausführliche Informationen zu den beiden Fantasien. Der Kritische Bericht basiert auf der in der Berliner Staatsbibliothek aufbewahrten Handschrift des Komponisten und auf der deutsche Erstausgabe der Fantasien bei Simrock, Bonn 1824, für op. 133, 1 zusätzlich auf dem Druck bei Metzler & Son, London 1824, für op. 133, 2 auch noch auf dem Erstdruck der Royal Harmonic Institution, London 1824. Beide Fantasien sind außerdem in Ausgaben für Klavier und Violine bzw. Klarinette in B erhältlich, eine nachvollziehbare Entscheidung, da Ries in seinen Werken ebenfalls Alternativbesetzungen vorsah, wie die Klarinette bei op. 169 oder die Wahl zwischen Violine und Flöte.

 

Im Hinblick darauf, dass Ries eine echte Duo-Beziehung zwischen Flöte und Klavier nur in der Sonate sentimentale op. 169 realisiert hat, sind die Angaben in op. 133 zur Funktion der Flötenstimmen interessant: bei Simrock ist die Flöte in der Fantasie Nr. 10 ad libitum wie im Autograph, in Nr. 11 bei Simrock obligat, im Autograph concertant. Die Flöte ist aber in beiden Fantasien unverzichtbar, sie ergänzt die Beweglichkeit des Klaviers mit einer gesanglichen Komponente und zusätzlichen Klangfarben und hat in Nr. 11 im Sinn von concertant selbständige Aufgaben. Der Klaviersatz ist durchsichtig und nicht besonders schwer, klingt aber stellenweise durchaus „brillant“.

 

Auf den ersten Blick scheint Ries in der Abfolge von Themen dem damals üblichen Potpourri-Modell zu folgen. Doch verzichtet er auf das ausführliche Zitieren von Themen zugunsten eines in sich konsequenten musikalischen Verlaufs durch eine tendenziell durchführungsartige Verarbeitung der ausgewählten Themenfragmente. Dadurch entsteht ein abwechslungsreiches Gewebe aus fremden und eigenen Gedanken, das seinen Kompositionen etwas von dem zurück gibt, was eine Fantasie eigentlich ausmachen sollte. In Verbindung mit ihrem kammermusikalischen Mehrwert sollte das ein gutes Argument für die Beschäftigung gerade mit diesen beiden Fantasien sein, die als nicht nur spielenswerte, sondern auch zum Zuhören verlockende Musik den Praxistest nicht fürchten müssen.

 

 

 

Gezeichnete Beiträge geben die Meinungen der Autoren wieder. Diese stimmen nicht grundsätzlich mit der Meinung der Herausgeber, der Schriftleitung oder des Verlages überein. Die weitere Verwendung von Beiträgen oder Auszügen daraus setzt das schriftliche Einverständnis des Urhebers bzw. des Nutzungsberechtigten voraus. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

als PDF sichern/drucken weiterleiten